Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?
Die EU-LMIV listet 14 Hauptallergene, die deklariert werden müssen. In Österreich werden sie üblicherweise mit Buchstaben A bis R codiert:
• A — Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel)
• B — Krebstiere
• C — Eier
• D — Fisch
• E — Erdnüsse
• F — Soja
• G — Milch und Laktose
• H — Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse)
• L — Sellerie
• M — Senf
• N — Sesam
• O — Sulfite (>10 mg/kg)
• P — Lupinen
• R — Weichtiere
Jedes Gericht, das eines dieser Allergene enthält, muss klar gekennzeichnet sein.
Wie die Kennzeichnung erfolgen muss
Die LMIV erlaubt mehrere Wege:
• direkt am Produkt in der Karte (z. B. „Wiener Schnitzel A,C,G")
• im Anhang der Speisekarte mit Verweis
• mündlich, wenn ein Aushang darauf hinweist
Empfehlenswert ist die direkte Kennzeichnung am Produkt — sie ist transparent, fehlerresistent und zeigt deinen Gästen, dass du das Thema ernst nimmst.
Auf einer digitalen Speisekarte siehst du auf den ersten Blick die Allergen-Codes, kannst sie groß antippen und die Klartext-Beschreibung sehen („A = Glutenhaltiges Getreide").
Warum Allergen-Filter ein Killer-Feature sind
Stell dir vor, ein Gast mit Glutenunverträglichkeit kommt in dein Restaurant. Auf einer Papierkarte muss er jede Speise einzeln durchgehen, die A-Codes prüfen, eventuell beim Personal nachfragen. Mühsam.
Auf einer modernen digitalen Speisekarte tippt er einmal auf „glutenfrei" und sieht **nur** die für ihn passenden Gerichte. Sein Erlebnis ist entspannt, dein Personal wird nicht mit Standard-Fragen aufgehalten, der Gast bestellt mehr und kommt wieder.
Zusatzstoffe ergänzend kennzeichnen
Neben Allergenen sind in Österreich auch Zusatzstoffe deklarations-pflichtig (Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Geschmacksverstärker etc.). Übliche Codes:
• 1 — Farbstoff
• 2 — Konservierungsstoff
• 3 — Antioxidationsmittel
• 4 — Geschmacksverstärker
• 5 — geschwefelt
• 6 — geschwärzt
• 7 — gewachst
• 8 — Phosphat
• 9 — Süßungsmittel
• 10 — koffeinhaltig
• 11 — chininhaltig
Auch hier hilft die digitale Karte: einmal pro Produkt eintragen, immer korrekt anzeigen.
Haftung und Konsequenzen
Verstößt ein Betrieb gegen die LMIV-Kennzeichnungspflicht, drohen Strafen — in Österreich bis zu mehrere tausend Euro. Schlimmer: erleidet ein Gast aufgrund fehlender Information einen allergischen Schock, kann es zu zivilrechtlicher Haftung kommen.
Eine ordentliche digitale Speisekarte mit gepflegten Allergenen ist daher nicht nur Service, sondern aktiver Risikoschutz für deinen Betrieb.
Allergene rechtssicher pflegen
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